Kriterien
1.
Pflanzliche Rohstoffe
Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus:
- kontrolliert-biologischem Anbau (kbA), unter Berücksichtigung
von Qualität und Verfügbarkeit
- kontrolliert biologischer Wildsammlung
2. Tierschutz und
Tierversuche
- Tierversuche und Endprodukte
Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder
Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt
noch in Auftrag gegeben.
- Tierversuche und Rohstoffe
Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt
vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn
sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer
Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte
durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf
Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit
diesen gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden
sind.
- Tierische Rohstoffe
Der Einsatz von Rohstoffen toter Wirbeltiere (z.B.
Walrat, Schildkrötenöl, Nerzöl, Murmeltierfett,
tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen)
ist nicht gestattet.
3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer Salze
(z.B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe (z.B.
Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. Ausnahme
siehe unter Punkt 5.
4. Rohstoffe mit beschränktem
Einsatz
(z.B. Emulgatoren und Tenside) Für
die Herstellung von Naturkosmetika können Emulgatoren
und Tenside verwendet werden, die durch Hydrolyse,
Hydrierung, Veresterung oder Umesterung aus folgenden
Naturstoffen gewonnen werden: - Fette, Öle und Wachse -
Lecithine - Lanolin - Mono-, Oligo- und Polysaccharide -
Proteine und Lipoproteine
Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle
Positivliste für die Entwicklung und Herstellung von
"Kontrollierter Natur-Kosmetik."
5. Bewußter Verzicht auf
- organisch-synthetische Farbstoffe
- synthetische Duftstoffe
- ethoxilierte Rohstoffe
- Silikone
- Paraffine und andere Erdölprodukte
Zulassungskriterium für natürliche
Riechstoffe ist die ISO-Norm 9235.
6. Konservierung
Zur mikrobiologischen Sicherheit der
Produkte werden, neben natürlichen
Konservierungssystemen, bestimmte naturidentische
Konservierungsmittel zugelassen:
- Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester
- Salicylsäure und ihre Salze
- Sorbinsäure und ihre Salze
- Benzylalkohol
Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe
ist der Zusatz:
"Konserviert mit ... [Name des
Konservierungsstoffes]" erforderlich!
7.
Radioaktive Bestrahlung
Eine Entkeimung von organischen
Rohstoffen
und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive
Bestrahlung ist nicht gestattet.
8. Kontrollierte
Naturkosmetik
Die Überprüfung der Einhaltung
oben
aufgeführter Kriterien wird durch ein unabhängiges Prüfinstitut
gewährleistet.
Die Einhaltung der Kriterien wird durch
das verbandseigene Prüfzeichen dokumentiert
Weiterführende Zielsetzungen:
Rohstoffvoraussetzungen
- Nachvollziehbare Herstellung mit
durchschaubaren Verfahren und
- Verbraucheraufklärung.
Genmanipulation
- Einsatz gegen genmanipulierte
pflanzliche und tierische Rohstoffe.
- Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstritten und
ökologisch nicht vertretbar ist, wird der biologischen
Anbau unterstützt und ein aktiver Einsatz gegen die
Gentechnik betrieben.
Ökologische Verträglichkeit
- Ausschließlich natürliche
Ausgangsrohstoffe, wenn möglich zertifiziert nach
EG-Bio-VO (EG-Verordnung über den ökologischen
Landbau)
- Umweltschonende Herstellverfahren
- Optimale Abbaubarkeit der Rohstoffe und Fertigprodukte
- Sparsame, umweltverträgliche und recyclingfähige
Verpackungen
- Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Soziale Verträglichkeit
- Rohstoffe aus Fair Trade und
Dritte-Welt-Projekten
- Gebrauch und Entsorgung
- Kollegiales Miteinander